ERASMUS in COGNITIVE SCIENCE - How to Apply

Auf ins Ausland!

Ein Auslandsaufenthalt trägt enorm zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit bei. Ebenso gehören Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse immer mehr zu den wichtigsten Einstellungskriterien von Unternehmen.

Daher ist im internationalen Studiengang CogSci ein Auslandsaufenthalt von einem Semester Pflichtbestandteil des Bachelorstudiums, in der Regel im fünften Fachsemester. Das Auslandssemester kann an einer Hochschule, einer hochschulähnlichen Institution (z. B. einer staatlichen oder privaten Forschungseinrichtung) oder in einem Unternehmen im Ausland absolviert werden. Bereits im 3. Semester sollten Sie sich Gedanken über Ihren Auslandsaufenthalt machen.

Weltweit stehen an Partnerhochschulen Studienplätze für Osnabrücker Studierende zur Verfügung; innerhalb Europas werden über das ERASMUS-Programm ausländische Studienplätze ohne Studiengebühr vermittelt, außerdem werden Studienaufenthalte und Praktika finanziell gefördert.

Darüber hinaus können Sie sich aber auch selbst einen Studienplatz an einer Universität (mit der es keine Verträge gibt) organisieren oder sich in einer Institution oder in einem Unternehmen um einen Praktikumsplatz bewerben.

Das wichtigste Kriterium bei Ihrer Wahl sollte Ihr persönliches Interesse sein und die Qualität der gewählten Einrichtung (und NICHT deren geographische Lage!).

Bitte werfen Sie zunächst einen Blick in die Broschüre vom Akademischen Auslandamt „Wege ins Ausland“.

 

Studieren im Ausland - Ihre Möglichkeiten:

 

… im Rahmen des ERASMUS-Programms

Mit dem ERASMUS-Programm können Sie ab dem 3. Fachsemester für 1 bis 2 Semester an einer europäischen Partnerhochschule studieren. Sie erhalten dafür einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss. Es müssen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule entrichtet werden; eine Aufnahmeprüfung entfällt, und auch ein Sprachtest wird in der Regel nicht gefordert. Darüber hinaus werden die Studierenden im Regelfall auch bei der Wohnungssuche unterstützt. Auch die fachliche Betreuung wird sowohl von der Heimathochschule als auch von der Gasthochschule gewährleistet. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden vom Studiendekan für den Wahl- bzw. den Wahlpflichtbereich anerkannt, wenn sie hinsichtlich Inhalt, Anforderungen und Umfang mit entsprechenden hiesigen Veranstaltungen vergleichbar sind.

Das ERASMUS-Handbuch Outgoing beantwortet schon im Vorfeld viele Fragen.

 

So läuft die Bewerbung
Prüfen Sie zunächst mit welchen Universitäten der Bereich CogSci ERASMUS-Vereinbarungen getroffen hat.

Vor einer Bewerbung gilt es aber noch weitere Fragen zu klären:

  • Bietet die ausgewählte Universität für meine Bedürfnisse thematisch geeignete Lehrveranstaltungen an?
  • Bietet die ausgewählte Universität hinreichend Lehrveranstaltungen in englischer Sprache an bzw. verfüge ich über ausreichende Kenntnisse der Landesprache (in der Regel mindestens A2)?
  • Welche Veranstaltungen bzw. wie viele credits brauche ich noch?
  • Können die im Ausland angebotenen Lehrveranstaltungen so angerechnet werden, dass ich die bestehenden Lücken schließen kann?

Wenn eine geeignete Hochschule gefunden wurde, steht einer Bewerbung nichts mehr im Wege. Bewerbungsformulare sind im Akademischen Auslandsamt und im Internet erhältlich (zu den Formularen).

Für das akademische Jahr 2012/13 ist eine Online-Bewerbung notwendig. Zusätzlich müssen der Papierausdruck der Onlinebewerbung sowie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen, inkl. Passfoto, Übersichtsblatt Kognitionswissenschaften und Motivationsschreiben, bei Petra Dießel (31/416) eingereicht werden.

In dem ca. halbseitigen Motivationsschreiben sollen Sie darlegen, aus welchen fachlichen und privaten Gründen Sie sich für die von Ihnen gewählte Universität entschieden haben. Begründen Sie Ihre Wahl sorgfältig, das Motivationsschreiben ist für die ERASMUS-Verantwortlichen eines der maßgeblichen Kriterien für die Nominierung (s. u.). Wenn Sie sich für mehrere Universitäten beworben haben (s. u.), ist für jede ERASMUS-Bewerbung ein separates Motivationsschreiben erforderlich.

Nachdem Sie das Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben, wird es Ihnen als PDF zur Verfügung gestellt. Dieses müssen Sie ausdrucken und von der ERASMUS-Koordinatorin, Petra Dießel, unterschreiben lassen. Zuletzt unterschreiben Sie selbst und geben das Formular mit allen anderen Bewerbungsunterlagen bei ihr ab.

Sie können bis zu 4 Universitäten benennen, dabei sollte die von Ihnen favorisierte an oberster Stelle stehen. Falls zu Ihrer Wahl auch Universitäten gehören, die nicht zum ERASMUS-Programm zählen, führen Sie diese bitte auch auf (dies bedeutet: es können bis zu 4 ERASMUS-Universitäten und bis zu 2 Bewerbungen im Rahmen des Hochschulpartnerschaftsprogramms (s. u.) genannt werden, also max. 6 Wünsche!).

Bewerbungstermin
Bewerbungen müssen jeweils zu Jahresbeginn für das kommende akademische Jahr eingereicht werden. Bewerbungstermin für ERASMUS Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2012/2013: 9. Februar 2012.

WICHITG: Es gibt für Auslandsaufenthalte im Winter- oder Sommersemester nur einen Bewerbungstermin. Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt erst für das 6. Semester planen, müssen Sie sich also dennoch schon zum Februartermin des Vorjahres bewerben.

Auswahlkriterien
In der Woche nach dem Abgabetermin werden der Fachkoordinator (Prof. Sven Walter), Prof. Frank Jäkel, Ngan Tram Ho Dac (Fachschaftsmitglied) und die ERASMUS-Koordinatorin gemeinsam die Nominierung festlegen.

Dabei spielt das Motivationsschreiben eine große Rolle. Gibt es für eine Partneruniversität mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze zur Verfügung stehen, hat das Motivationsschreiben einen großen Anteil an der Entscheidung darüber, wer nominiert wird. Sie werden zeitnah, üblicherweise noch in derselben Woche, per E-Mail benachrichtigt, für welchen Platz Sie nominiert wurden.

Die ERASMUS-Verantwortlichen bemühen sich, jeder ernsthaften Bewerbung einen der maximal drei Wünsche zu erfüllen. Aufgrund der großen Zahl von Bewerbungen und der beschränkten Zahl von Plätzen wird dies jedoch nicht immer möglich sein. In diesem Fall werden sie per E-Mail darüber benachrichtigt, dass Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war, darüber informiert, an welchen Universitäten noch Plätze frei sind, und gebeten, gegebenenfalls eine entsprechende Bewerbung nachzureichen.

Annahme/Rückgabe des Studienplatzes
WICHTIG: Bitte informieren Sie Petra Dießel (Email: ikw-eras@uos.de) UMGEHEND, wenn Sie den Platz, der Ihnen angeboten wurde, nicht annehmen (z. B. weil Ihre Bewerbung für eine Partneruniversität erfolgreich war oder Sie sich für ein Praktikum entschieden haben). Wenn Sie einen Platz, den Sie nicht in Anspruch nehmen werden, weiterhin belegen, nehmen Sie Ihren Kommilitonen die Möglichkeit, auf diesen Platz nachzurücken und verbauen Ihnen damit die Möglichkeit, ihr Auslandssemester ebenso nach ihren Wünschen gestalten zu können wie Sie es tun.

Learning Agreement (LA)
Die Nominierung durch die ERASMUS-Verantwortlichen ersetzt nicht die offizielle Bewerbung bei der Partnerhochschule; nominierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich nach der Nominierung bei der Partnerhochschule zu bewerben. Entsprechende Fristen werden Ihnen in der Regel von der Partnerhochschule mitgeteilt.

Nominierte müssen eine Annahmeerklärung über den ERASMUS-Mobilitätszuschuss unterzeichnen und ein „Learning Agreement“ (LA) abschließen. Das LA muss möglichst vor Studienbeginn beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden.

Das „Learning Agreement“ ist ein Vertrag zwischen den Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule über die im Rahmen von ECTS zu besuchenden Veranstaltungen.

Im LA geben Sie an, an welchen Lehrveranstaltungen Sie voraussichtlich teilnehmen werden. Das LA muss sowohl von der Partnerhochschule als auch von Osnabrücker Seite aus abgezeichnet werden. Für die Osnabrücker Seite benötigen Sie eine Unterschrift des akademischen Auslandsamts und eine Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten des IKW (für das LA zeichnungsberechtigt sind Sven Walter, Achim Stephan und Helmar Gust). Sie sollten sich daher frühzeitig erkundigen, welche geeigneten Lehrveranstaltungen angeboten werden. Stellen Sie insbesondere sicher, dass es genügend Lehrveranstaltungen gibt, deren Sprache sie beherrschen. Bedenken Sie dabei, dass im Rahmen eines Sprachkurses erworbene Sprachkenntnisse unter Umständen für den Alltag ausreichen, Sie aber nicht in die Lage versetzen, auch eine Klausur in dieser Sprache schreiben zu können.

Ein Eintrag im LA garantiert nicht, dass eine Lehrveranstaltung für den Wahl- oder Wahlpflichtbereich anerkannt werden kann.

Das Learning Agreement ist nicht komplett bindend; Änderungen können vorgenommen werden („Changes to LA“), müssen aber auch wieder von beiden Seiten abgezeichnet werden. Das LA wird dann an das Akademische Auslandsamt (Angela Schubert) weitergeleitet und verbleibt dort bei Ihren Unterlagen.

Finanzielle Förderung
Nominierte, die Ihre Bewerbung bei der Partnerhochschule abgeschlossen haben, erhalten einen Mobilitätszuschuss im Rahmen des ERASMUS-Programms, dessen Höhe von Jahr zu Jahr variiert. Dieser Mobilitätszuschuss ist gebunden an eine Mindestzahl von ECTS Punkten, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes zu erwerben haben. Erreichen Sie diese Mindestpunktzahl nicht, wird der Mobilitätszuschuss in der Regel zurückgefordert. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Unter Umständen erhalten Sie Auslandsbafög. Eine zusätzliche Förderung ist über Stipendien (z.B. DAAD) möglich.

Erfahrungsberichte
Nach der Rückkehr müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ERASMUS-Programms einen Bericht über den Auslandsaufenthalt verfassen. Bitte klicken Sie hier "Erfahrungsberichte", um Berichte von Studentinnen und Studenten einzusehen (bitte klicken Sie in der Maske dann auf das "I") .

 

 


Bewerbungsunterlagen (Formulare)

Übersichtsblatt

Online-Bewerbung

Learning Agreement/Changes to LA

 

 

Nach Erhalt der Stipendienzusage
In der Woche nach dem Bewerbungsschluss werden Sie benachrichtigt, für welche Uni wir Sie nominieren. Sie erhalten von uns eine Email mit einem Nominierungsformular. Dieses füllen Sie bitte aus uns senden es online umgehend zurück. Diese Daten werden an die Gasthochschule weitergeleitet. Von dort (oder über das CogSci ERASMUS-Büro) erhalten Sie später alle notwendigen Unterlagen zur Einschreibung, Informationen zum Studium etc. Einige Universitäten versenden kaum oder gar keine Unterlagen. Informieren Sie sich bitte deshalb auch unbedingt über die Internetseiten der Universitäten.

Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in erster Linie selbst für die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes verantwortlich sind!

Vom Akademischen Auslandsamt erhalten Sie dann rechtzeitig vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes (ca. im August bzw. im Januar) ein Bewilligungsschreiben bezüglich Ihres Erasmus-Mobilitätsstipendiums. Bitte beachten Sie, dass dem Akad. Auslandsamt danach diverse Unterlagen (u.a. unterschriebene Annahmeerklärung, Kopie des Learning Agreement, Studierendenbericht, Certificate of Attendance, Transcript) zugesandt werden müssen. Dies wird jedoch alles im Bewilligungsschreiben erklärt und die entsprechenden Termine für die Abgabe der Unterlagen werden ebenfalls mitgeteilt.

Es ist in den meisten Fällen sinnvoll, an der Universität Osnabrück ein Urlaubssemester zu beantragen – zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat im StudiOS.

Bitte denken Sie auch an eine ausreichende Krankenversicherung und erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse!

… im Rahmen einer bestehenden Partnerschaft unseres Fachbereiches

Zusätzlich zu den oben erwähnten 6 Möglichkeiten kann man sich noch für eine der folgenden Hochschulen bewerben:

Allgemeiner Hinweis
Auf der Grundlage einer partnerschaftlichen Vereinbarung zwischen den entsprechenden Fachbereichen bieten die Partneruniveritäten und die Uni Osnabrück die Möglichkeit, einen Studienaufenthalt an der jeweiligen Gastuniverität zu verbringen.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise, Krankenversicherung, evtl. Visagebühren und den persönlichen Bedarf sind in der Regel von den Studierenden selbst zu tragen.

So läuft die Bewerbung

Die Bewerbung läuft über Petra Dießel. Sie gehen genauso vor wie bei einer ERASMUS-Bewerbung (zu den Formularen).

 

 

… im Rahmen des Hochschulpartnerschaftprogramms

Die Universität Osnabrück unterhält zahlreiche Kooperationen auf Hochschul- und Fachbereichsebene.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.uni-osnabrueck.de/AAADokumente/Broschuere_Europa.pdf (Europa) und http://www.uni-osnabrueck.de/AAADokumente/Broschuere_Uebersee.pdf (Übersee).

Die Abwicklung und Organisation ist – ähnlich wie bei ERASMUS – stark vereinfacht. Es fallen in der Regel keine Studiengebühren an. Ebenso gibt es Unterstützung bei der Wohnungssuche. Sie erhalten fachliche Betreuung auf beiden Seiten.

So läuft die Bewerbung
Bitte wenden Sie sich an Frau Beate Teutloff im Akademischen Auslandsamt.

Annahme/Rückgabe des Studienplatzes
Bitte informieren das Akademische Auslandsamt umgehend, wenn Sie einen Platz, der Ihnen angeboten wurde, nicht annehmen. Damit geben Sie anderen Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, auf Wunschplätze nachzurücken.

Bewerbungstermine
Bewerbungen müssen jeweils zu Jahresbeginn für das kommende akademische Jahr eingereicht werden. Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2012/13: 9. Februar 2012. Es gibt keinen unterschiedlichen Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Winter- oder Sommersemester.

Finanzielle Förderung
Unter Umständen erhalten Sie Auslandsbafög (je nach Studienort sind unterschiedliche Bafög-Ämter zuständig).

Eine zusätzliche Förderung ist über Stipendien (z. B. DAAD) möglich.

Die Universität Osnabrück vergibt in unterschiedlicher Höhe eigene Mobilitätszuschüsse für Auslandsaufenthalte. Für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen der Universität werden in der Regel 400 Euro pro Monat für maximal 5 Monate gezahlt.

 

 


Bewerbungsunterlagen (Formulare)

... für Europa
Online-Bewerbung
Bewerbungsunterlagen für Europa

 

... für Übersee
Online-Bewerbung
Bewerbungsunterlagen für Übersee

 

 

Auswahlkriterien
In der Woche nach dem Abgabetermin werden der Fachkoordinator (Prof. Sven Walter) und die ERASMUS-Koordinatorin (Petra Dießel) gemeinsam die Nominierung festlegen.

Persönliche Vorbereitung
Zu folgenden Fragen sollten Sie sich bei einer Bewerbung Informationen verschaffen:

  • Gibt es in meinem Studienfach konkrete Vereinbarungen?
  • Welche Länder und welche Universitäten sind daran beteiligt?
  • Wie sieht das Hochschulsystem des Ziellandes aus?
  • Habe ich bzw. wie verschaffe ich mir die nötigen Fremdsprachenkenntnisse (s. ERASMUS-Handbuch Outgoing S.10, Punkt 7?
  • Werden an der mich interessierenden Hochschule geeignete Kurse für mein Fachstudium angeboten?
  • Werden meine im Ausland erbrachten Studienleistungen hier anerkannt?

Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Studienvorhaben unbedingt mit dem für Sie zuständigen Prüfungsverantwortlichen abstimmen.

 

 

… auf eigene Faust

Natürlich können sich Studierende auch direkt und individuell um einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule bewerben. Allerdings muss das Studium dann meist selbst finanziert werden, ohne besondere Hilfen und Programme in Anspruch zu nehmen. Dies ist sinnvoll, wenn die eigenen Wünsche durch die vorhandenen Programme nicht abgedeckt werden, wenn man in einem Programm nicht berücksichtigt wurde und wenn die Finanzierung auch ohne die Teilnahme in einem Programm gesichert ist. Um Ihr Auslandsstudium zu finanzieren, können Sie eventuell ein Stipendium oder Auslands-BAföG beantragen.

Über diese Links können Sie weitere Universitäten ausfindig machen:

 

 

So läuft die Bewerbung
Wenn Sie sich ohne die Teilnahme an einem Programm an einer ausländischen Universität bewerben möchten, müssen Sie die notwendigen Informationen und Unterlagen direkt von der gewählten Hochschule anfordern. Falls Sie im Ausland keinen Abschluss planen, also nur einen Teil Ihres Studiums dort verbringen möchten, sollten Sie sich unbedingt als "non degree student" bewerben. Sie bezahlen dann zum Teil geringere Studiengebühren und durchlaufen eventuell ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren.

Die Informationen, die für eine eigenständige Bewerbung benötigt werden, sind in den Länderstudienführern des DAAD zu finden. Diese erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt oder im Buchhandel (W. Bertelsmann-Verlag). Adressen ausländischer Hochschulen können Sie in der Bibliothek bzw. im Sekretariat des Auslandsamtes recherchieren.

Finanzielle Förderung
Unter Umständen erhalten Sie Auslandsbafög (je nach Studienort sind unterschiedliche Bafög-Ämter zuständig).

Eine zusätzliche Förderung ist über Stipendien (z.B. DAAD) möglich.

Die Universität Osnabrück vergibt in unterschiedlicher Höhe eigene Mobilitätszuschüssefür Auslandsaufenthalte. Für Studienaufenthalte frei wählbaren Universitäten werden in der Regel 400 Euro pro Monat für maximal 5 Monate gezahlt.

Weitere Informationen
Die Bookmark-Dateides Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bietet eine Fülle von Internetadressen zu Studienaufenthalten, Praktika und Jobs im Ausland.

 

 

 

Praktikum im Ausland

Bitte sehen Sie sich zunächst die Broschüre „Wege ins Auslandspraktikum“ an. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen, die im Vorfeld schon viele Fragen beantworten. Beachten Sie auch, dass der Bereich CogSci auch noch eigene Bedingungen stellt.

 

Spezielle CogSci Bedingungen für ein Praktikum:

  • Das Praktikum kann an einer Universität oder einer Universität vergleichbaren Forschungseinrichtung abgeleistet werden.
  • Die Dauer sollte 3 – 6 Monate betragen.
  • Alle Abweichungen (z. B. Praktika bei Firmen, kürzere Laufzeit etc.) müssen im Einzelfall durch den Internationalisierungsbeauftragten des IKW (Sven Walter) genehmigt werden. Eine Genehmigung wird in der Regel dann erteilt, wenn die Relevanz für die Studieninhalte im Fach Cogsci ersichtlich ist.
  • Am Ende des Praktikums muss dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und bei Petra Dießel (31/416) eingereicht werden.

Für Studierende, die nach der neuen Prüfungsordnung studieren, gilt: Es gibt für jeden Monat Praktikum 6 ECTS für den Wahlbereich. Für den Wahlpflichtbereich können bei Praktika maximal 4 ECTS anerkannt werden. Über die Anerkennung für den Wahlpflichtbereich wird im Einzelfall durch Sven Walter nach Rücksprache mit einem für den betreffenden Bereich einschlägigen Kollegen entschieden.

 

 

... im Rahmen des ERASMUS-Programms

Im Rahmen des Einzelprogramms ERASMUS im EU-Bildungsprogramm „Lebenslanges Lernen“ (LLP), können über das Akademische Auslandsamt auch Stipendien für Praxisaufenthalte in z. B. Forschungseinrichtungen und internationalen Unternehmen für die Dauer von 3 bis 12 Monaten in einem europäischen ERASMUS-Teilnahmeland (27 Mitgliedstaaten der EU, plus Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen, Türkei, Schweiz) vergeben werden.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Monatlicher Zuschuss von derzeit 250 bis 300 Euro
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich (Informationen hierzu erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt)
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (ECTS)

So läuft die Bewerbung
Informationen zu Förderbedingungen und zum Bewerbungsablauf erhalten Sie im Faltblatt „Wege ins Ausland“, das auch im Akademischen Auslandsamt erhältlich ist. Auswahlkriterien für die Förderung sind: Förderfähigkeit des Praktikums lt. ERASMUS- Förderrichtlinien, Sprachkenntnisse, Leistung und Motivation.


Bewerbungsunterlagen für ERASMUS-Mobilitätszuschuss
(bitte nur bewerben, wenn Praktikumsplatz vorhanden und Hinweise zum Ausfüllen beachten!)

Online-Bewerbung
Formular Praktikum

 

 

Weitere Informationen zu ERASMUS-Praktika erhalten Sie unter www.eu.daad.de/studierende.

 

 

… auf eigene Faust

Ein selbstorganisiertes Praktikum erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative. Überlegen Sie sich, wo und bei wem Sie aus welchen fachlichen und eventuell privaten Gründen ein Praktikum machen wollen. Schreiben Sie die betreffende Person an und fragen Sie nach der Möglichkeit eines „Internships“. Unter Umständen wird man vor einer Zusage ein Transcript oder ein Empfehlungsschreiben eines Ihrer hiesigen Professoren anfordern.

Auch am Ende eines selbstorganisierten Praktikums muss dieses Formular eingereicht werden.

So läuft die Bewerbung
Die Webseite des Akademischen Auslandsamtes gibt Ihnen Hilfestellung: http://www.uni-osnabrueck.de/barrierefrei_en/2272.html

Finanzielle Förderung
Unter Umständen erhalten Sie Auslandsbafög (je nach Studienort sind unterschiedliche Bafög-Ämter zuständig).

Eine zusätzliche Förderung ist gegebenenfalls über Stipendien (z.B. DAAD) möglich.

Die Universität Osnabrück vergibt in unterschiedlicher Höhe eigene Mobilitätszuschüsse für Auslandsaufenthalte. Für Praktika wird in der Regel eine Einmalzahlung von 600 Euro gezahlt.

 

Was wir uns von Ihnen wünschen

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für diese Webseite haben, dann geben Sie uns bitte Rückmeldung. Nutzen Sie dazu folgende Email-Adresse: ikw-eras@uos.de. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir besser werden!

Vielen Dank für die Kooperation!

Ihr ERASMUS-Team